Die folgende Grafik gibt einen Überblick über wichtige Themenkomplexe, die im Zusammenhang mit Transaktionen von Krisenunternehmen stehen.
Sämtliche Rettungsmaßnahmen beruhen auf einem Restrukturierungs- / Sanierungskonzept, das auf das Ziel der zu sichernden kurz-, mittel- und langfristigen Überlebensfähigkeit des Krisenunternehmens auszurichten ist. Wesentliche Inhalte bilden
Dabei verteilen sich die notwendigen Aktivitäten auf dedizierte finanzwirtschaftliche (Sicherung der Eigenkapitalbasis und Zahlungsfähigkeit) und leistungswirtschaftliche Maßnahmen (der Bereiche Absatz, Produktion, Materialwirtschaft und Administration / Personal) sowie Koordinations- und Kommunikationsaufgaben mit involvierten Stellen.
Finanzwirtschaftliche Maßnahmen erstrecken sich sowohl auf die Aktiv- als auch Passivseite der Bilanz zur Liquiditätsfreisetzung und Verbesserung der Bilanzstruktur (d.h. Erhöhung der Eigenkapitalquote, Vermeidung / Beseitigung einer Unterbilanz).
Aktivseitig u.a.:
Passivseite u.a.:
Darüber hinaus sind Vereinbarungen mit Darlehensgebern und sonstigen Gläubigern zu treffen. Hierzu gehören insbesondere liquiditätsfördernde Übereinkünfte mit Lieferanten (u.a. Stundung, Forderungsverzicht, Wandlung von Verbindlichkeiten in Darlehen, Debt-Equity-Swap, etc.), Banken (u.a. Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen, Finanzierung von Einzelgeschäften, Darlehensumschuldungen, Umwandlung von Krediten in Beteiligungen, etc.), Finanzverwaltung (u.a. Anpassung steuerlicher Voraussetzungen, Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub), Sozialversicherungsträger (u.a. Beitragsstundung, Vollstreckungsaufschub) sowie staatliche Bürgschaften und Fördermittel (u.a. Verstärkung banküblicher Sicherheiten, Fördermittel aus staatlichen Konjunkturprogrammen).
Sind Restrukturierung bzw. Sanierung aus eigener Kraft unmöglich, verbleiben vor Eintritt der Liquidations- und Insolvenzsituation nur noch die Möglichkeiten
ConAlliance verfügt bei der Beratung von Distressed M&A-Projekten über große Erfahrung, die wir für unsere Mandanten sowohl bei der Konzeption und Entscheidungsfindung als auch anschließend im Zuge der Transaktionsbegleitung bis zum Vertragsschluss vollständig einbringen.
Der Mandantennutzen liegt dabei u.a.
ConAlliance-Spezialisten gehen systematisch und zielorientiert im Suchen und Finden des „geborenen“ Investors vor. Dies stellt für Verkäufer und Käufer nicht nur eine hohe Transaktionsgeschwindigkeit und Abschlusswahrscheinlichkeit sicher, sondern reguliert auch das im Distressed M&A gestörte Äquivalenzverhältnis zwischen maximalem Preis (Verkäuferseite) und minimalem Gewährleistungsrisiko (Käuferseite).
Die Erfolgsaussichten eines Distressed M&A-Prozesses hängt signifikant von der Beseitigung der ökonomischen Überschuldung ab. Distressed M&A wird daher von den Gesellschaftern zumeist zu spät als Handlungsalternative erkannt. Eine zu späte Einleitung verringert charakteristischer Weise die Chancen zur Wertsicherung der Eigenkapitalgeber in der Vorinsolvenz bzw. der Gläubiger in der Insolvenz.
Die Veräußerung bietet dem Verkäufer im Wesentlichen die Möglichkeit der finanziellen und operativen Entlastung. Verluste können reduziert und aufwendige operative Restrukturierungsmaßnahmen vermieden werden. Zudem besteht für das Verkäufer-Management die Möglichkeit, sich wieder verstärkt auf das Kerngeschäft zu fokussieren.
Distressed M&A-Transaktion sind mit „Normalen“ allerdings nicht zu vergleichen und folgen nicht nur ihren eigenen Regeln sondern bergen auch erhebliche Risiken:
Der Verkäufer besitzt dabei nur wenig Handlungsspielraum, um sich vor diesen Risiken zu schützen. Eine Risikoabsicherung im Unternehmensvertrag ist häufig nicht werthaltig, da als Käufer nicht selten nur schwach kapitalisierte Vehikel-Gesellschaften eingesetzt werden. Für den Verkäufer erweist es sich dementsprechend als essentiell, Risiken frühzeitig zu identifizieren und kreative, tragfähige Lösungen zur Risikominimierung zu finden.
ConAlliance ist erfahren im Umgang mit Investorenstrategien sowie Verkäuferrisiken und werden demnach von Unternehmensentscheidern wie Insolvenzverwaltern gleichermaßen mandatiert. Wir begleiten beide Mandantengruppen verkaufsseitig im gesamten Transaktions- bzw. Desinvestitionsprozess, vom ganzheitlichen Verkauf oder auch Carve-out über die Identifikation und Einschränkung von Risiken bis zur Verhandlung und Umsetzung der Transaktion.
Erweisen sich Unternehmenstransaktionen bereits in “normalen” Zeiten als schwierig, erhöht sich der Komplexitätsgrad im Krisenfall – insbesondere in der insolvenznahen Liquiditätskrise – deutlich. Trotz hohem Zeitdruck und Arbeitsaufwand der Problemlösung darf es zu keiner zusätzlichen Belastung lebenswichtiger Faktoren wie Reputation, Image, Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferanten- und Bankenbeziehungen kommen. Der Bedarf einer kompetenten und beschleunigten Transaktionsabwicklung ist hoch.
Dabei stehen Gesellschafter und Management des Krisenunternehmen stets in einem hohen Spannungsfeld zwischen Unternehmenserhalt, Liquiditätszuführung, Arbeitsplatzsicherung und
ConAlliance bindet die Interessen sämtlicher Stakeholder (Banken, Management, Mitarbeiter, Lieferanten und ggf. Kunden) in den Distressed-Abwicklungsprozess ein. Der damit einhergehende Aufgabenumfang und die Komplexität von Transaktionen in Krisenphasen erfordert eine professionelle Planung und Durchführung. Grundlegende Fragen stimmen unsere M&A-Spezialisten im Vorfeld dediziert ab:
Darüber hinaus erarbeiten wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten
Transaktionskonzept:
Für den Fall der Aufnahme von Investoren als neue Gesellschafter, erarbeitet ConAlliance mittels Unternehmensanalyse und Einbindung der relevanten Gruppen kurzfristig ein tragfähiges und gemeinsam verabschiedetes Konzept. Zugleich bzw. parallel durch uns entwickelte Alternativen und Möglichkeiten zur Restrukturierung / Sanierung sind dabei von zusätzlichem Wert für unsere Mandanten.
Verkaufsdokumente:
ConAlliance-Spezialisten liefern dahingehend einen wichtigen Zusatznutzen, indem sie zeitgleich mit Erstellung relevanter Pre-Marketing-Verkaufsdokumente (Fortführbarkeitsbeurteilung, Kurzprofil und Informationsmemorandum) kurzfristig auch eine qualitativ hochwertige Shortlist mehrerer potenziell geeigneter und motivierter Investoren erarbeitet.
Due Diligence:
Unsere ConAlliance-Spezialisten überprüfen im Rahmen einer anschließenden Due Diligence regelmäßig die Gefahr einer anschießenden Insolvenz. Im Falle eine seitens des Investors bestehenden Buy-side-Mandatierung binden wir uns in dieser Transaktionsphase parallel zu Übernahmeanalysen und -verhandlungen in die Finanzierungsgespräche mit Banken ein. Dabei sind die Transaktion selbst und das operative Geschäft zu finanzieren, das die Gesellschaft zukünftig betreibt. Hierzu erstellt ConAlliance einen Businessplan, aus dem dann die zu verhandelnden Covenants abzuleiten sind.
Unternehmensbewertung:
Je stärker das Krisenunternehmen existenzbedroht ist, beschleunigt sich die Vernichtung des Unternehmenswerts – der größte Wertverlust entsteht zwangsläufig in der Insolvenz. ConAlliance verfolgt dabei das Ziel einen mandantenoptimalen Kompromiss zu entwickeln. Hierzu gehört ebenfalls, dass die mehrperiodische Geschäftsverlaufs- bzw. Unternehmens- und Finanzplanung des Restrukturierungskonzepts durch ConAlliance auch aus Käufersicht plausibilisier- und verhandelbar vorgenommen wird. Bei der zukunftsorientierten Unternehmensbewertung greift ConAlliance auf die üblichen, anerkannten Unternehmensbewertungsverfahren zurück.
Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung:
Neben den Verhandlungen zum Kaufpreis stimmt ConAlliance auch die vom Käufer / Beteiligungsgesellschafter geforderten Garantien und Gewährleistungen – der Katalog ist in Krisensituationen bei abstrakter Insolvenzgefahr nicht weniger umfangreich als zu „normalen“ Zeiten – ab. Besteht bei Unternehmensakquisitionen von gesunden Unternehmen noch ein normales Äquivalenzverhältnis zwischen Kaufpreis und Gewährleistung, ist selbiges in der Distressed-Situation empfindlich gestört. ConAlliance gestaltet die Erfüllung des Gewährleistungsanspruchs – Sicherung u.a. durch Kaufpreiseinbehalt (z.B. Verkäuferdarlehen) oder die Haftung eines Dritten (z.B. Bankgarantien) insolvenzfest und somit für Verkäufer- und Käuferseite verhandelbar.
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